Die Herstellung der Einheit Deutschlands erforderte im Beitrittsgebiet die Wiedereinführung des Sachen- und Grundbuchrechts. Die Besonderheiten des Beitrittsgebietes verlangten vielerlei Ausnahmen und Anpassungsregelungen. Beispielhaft seien hier nur die Regelungen der Sachenrechtsbereinigung und der Schuldrechtsanpassung genannt. Ungelöste Eigentumsverhältnisse und vermögensrechtliche Rückübertragungsansprüche erschweren die Verfügung über Immobilien ganz erheblich.
Die "Wiedergeburt" des privaten Eigentums am Grund und Boden führt oftmals zu sehr emotional geführten Auseinandersetzungen um Wege- und Leitungsrechte. Nachbarschaftsstreitigkeiten entflammen und bedürfen einer vernünftigen Klärung. Grunddienstbarkeiten müssen geduldet und Nutzungsentgeltansprüche durchgesetzt werden. Oft liegen die Vorstellungen der Parteien sehr weit auseinander und der Gesetzgeber bietet für die konkrete Konfliktlösung oftmals nur eine Orientierung an. Nicht immer ist der Gang zum Gericht eine vernünftige, ökonomisch vertretbare Alternative. Gerade auf diesem Gebiet ist der Beratungs- und Klärungsbedarf sehr hoch - auch noch fast zwei Jahrzehnte nach der Wende.
Wir beantworten und bearbeiten Ihre Fragen in Grundstücksangelegenheiten.
› Grundstückskaufverträge und Grundstücksrechte
› Grundbuchrecht
› Nachbarrecht einschließlich Wege- und Leitungsrechte
› Restitutionsverfahren, Vermögenszuordnung
› Sachen- und Schuldrechtsbereinigung
› Grunddienstbarkeiten und Nutzungsentgelt
Grundstücksrechtliche Problemstellungen bearbeiten vorwiegend: