Wir betreuen Sie in allen mit Scheidungen und Trennungen verbundenen familienrechtlichen Fragen:
Nahezu jede zweite Ehe scheitert. Der Gesetzgeber hat zwar für Ehekrisen und das endgültige Scheitern der Lebensgemeinschaft Regelungen für einen möglichst gerechten Interessenausgleich geschaffen. Die Praxis zeigt jedoch, dass das komplizierte Scheidungsfolgenrecht den meisten Beteiligten kaum bekannt ist.
Wer bekommt die Ehewohnung? Wie wird der Hausrat geteilt? Wer muss welchen Unterhalt zahlen? Wer bestimmt den Aufenthaltsort der gemeinsamen Kinder? Wie wird das Vermögen geteilt?
Bei all diesen Fragen ist der Anwalt nicht nur als Jurist gefordert, sondern vor allem auch als Berater und Psychologe. Es gehört viel Verständnis und Einfühlungsvermögen dazu, um die oftmals von den Parteien sehr emotional geführten Auseinandersetzungen in vernünftige Bahnen zu lenken und praktikable Lösungen zu finden.
Im Bereich des Familienrechts berät Sie: