Arbeitsrecht

Nach wie vor ist das Arbeitsrecht nicht durch ein einheitliches Gesetzbuch, sondern durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelregelungen geprägt. Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die gerichtliche Vertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten als auch auf die vorbereitende bzw. begleitende Beratung - insbesondere in betrieblichen Umstrukturierungsprozessen - damit es erst gar nicht zu solchen Streitigkeiten kommt.

Im Auftrag unserer Mandanten kümmern wir uns

Im individuellen Arbeitsrecht:

› Gestaltung von Verträgen
› Beratung im Umgang mit Arbeitnehmern
› Entwürfe von Aufhebungsverträgen, Abmahnungen usw.
› Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
› Gerichtliche Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren

Im kollektiven Arbeitsrecht:

› Beratung bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
› Durchführung von Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
› Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle

Im Bereich des Arbeitsrechts berät Sie:

Rechtsanwältin Katja Rohleder
Rechtsanwältin Ursel Grimm