Nach wie vor ist das Arbeitsrecht nicht durch ein einheitliches Gesetzbuch, sondern durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelregelungen geprägt. Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die gerichtliche Vertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten als auch auf die vorbereitende bzw. begleitende Beratung - insbesondere in betrieblichen Umstrukturierungsprozessen - damit es erst gar nicht zu solchen Streitigkeiten kommt.
Im Auftrag unserer Mandanten kümmern wir uns
Im individuellen Arbeitsrecht:
› Gestaltung von Verträgen
› Beratung im Umgang mit Arbeitnehmern
› Entwürfe von Aufhebungsverträgen, Abmahnungen usw.
› Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
› Gerichtliche Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren
Im kollektiven Arbeitsrecht:
› Beratung bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
› Durchführung von Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
› Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle
Im Bereich des Arbeitsrechts berät Sie: